ERSATZLEISTUNG

Unsere Firma erfüllt Bedingungen der Ersatzleistung im Sinne des Gesetzes § 8 Sml. 435/2004. Laut diesem Gesetz ist eine Gesellschaft mit mehr als 25 Angestellten verpflichtet minimal 4% Menschen mit Gesundheitsbehinderung anzustellen.

Sofern die Gesellschaft diese Gesetzverpflichtung bezogen auf das Anstellen der behinderten Menschen nicht erfüllt, muss diese Verpflichtung durch Abgaben in den Staatshaushalt oder durch die Waren- oder Dienstleistungabnahme von Firmen, die diese Leute anstellen – die sogennante Ersatzleistung, erfüllen.

Ersatzleistungskalkulator:

Aktueller Angestelltenstand im Betrieb (nur Stammangestellte):

Aktueller Stand der Angestellten mit beschränkter Einsatzfähigkeit im Betrieb (nur Stammangestellte):

Bringen Sie schon jetzt Einkäufe aus den geschützten Werkstätten zur Geltung, führen Sie den jährlichen Geschäftsumsatz an:


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